Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung
gemäß § 42 EnWG
Stromquellen Ihrer Energieversorgung
Die Stromkennzeichnung zeigt grafisch, wie sich der Strom zusammensetzt, den Sie von extraenergie beziehen im Vergleich zu dem Bundesdurchschnitt. Bei einem Normalstromtarif entspricht der Produktmix dem verbleibenden Energieträgermix aus der vorstehenden Grafik.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes
Bei einem Normalstromtarif entspricht der Produktmix dem verbleibenden Energieträgermix aus der vorstehenden Grafik.
Strom kann aus bis zu sechs verschiedenen Energieträgern gewonnen werden: Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, erneuerbare Energien (gefördert nach dem EEG) und Sonstige Erneuerbare Energien (z. B. Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Sonnenenergie).
Bei der Stromkennzeichnungspflicht geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und Erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem unterliegen die Unternehmen der Informationspflicht über die Umweltauswirkungen des Energieträgermixes (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall).Als Vergleich werden die Werte des deutschen Bundesdurchschnitts aufgeführt.